JeanMuc hat geschrieben:Es winkt auch nicht die STA durch, sondern ein Richter.
Die ja bekanntlich stets aneinander vorbei arbeiten.
Wird nicht auch die Untersuchungshaft vom Richter - im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft - durch schriftlichen Haftbefehl als Beschluss angeordnet?
Grundsätzlich freut es natürlich die Gerichtsbarkeit insgesamt, wenn solche Aussagen über ein laufendes Verfahren in der Öffentlichkeit landen.
Und was, werter Diskutant der Seitenstraße, Deine dezidierten Ausführungen über „Niveau“ anbelangt, höchst vorsorglich: Ich habe nicht behauptet, daß Sammer deswegen verpflichtet wurde. Es lag in meiner Absicht festzustellen, daß es Eure Führung möglicherweise nicht mit großer Trauer erfüllt, wenn jenes Ermittlungsdetail zunächst mal nicht allzu hoch gehängt wird.